Rechtsberatung

Eine kompetente und umfassende KMU-Beratung benötigt nebst unseren Kernkompetenzen in Steuern und Treuhand auch ein Know-How in den verbreiteten Rechtsbereichen.

Zu unseren täglichen Aufgaben gehören die Aufsetzung von Ehe- und Erbverträgen, Testamenten oder Vorsorgeaufträgen. Diese rechtlichen Dienstleistungen dienen zur Absicherung im Ernstfall und sollten proaktiv angegangen werden. Fragestellungen aus Firmen-, Arbeits- oder Mietrecht vervollständigen unser umfassendes Dienstleistungspaket als Treuhänder.

Unser Fachwissen in rechtlichen Fragestellungen kann Ihnen als Mandant den entscheidenden Mehrwert bringen. Sollte Ihre Fragestellung eine Komplexität erreichen, die unser Tätigkeitsgebiet übersteigt, so arbeiten wir mit ausgewählten Rechtsanwälten zusammen. Dank der langjährigen Zusammenarbeit mit unseren Partner-Kanzleien können wir Ihnen auch bei weiterführenden Rechtsfällen eine effiziente und kompetente Beratung aus einer Hand garantieren.

Vorteile für Sie und Ihr Unternehmen

Wir beraten Sie in den folgenden Rechtsbereichen

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Firmenrecht

Im alltäglichen Sprachgebrauch wird unter dem Begriff ′Firma′ meist ein Unternehmen oder Geschäft verstanden. Die juristische Auslegung bezieht sich jedoch lediglich auf die Benennung eines Betriebes, d.h. die Firma ist der Name einer Unternehmung. Wir helfen Ihnen, ein Unternehmen zu gründen und zeigen Ihnen auf, wie Sie Ihren Firmennamen schützen können.
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Arbeitsrecht

Bei Abschluss eines Arbeitsvertrags lässt das Schweizerisch geltende Vertragsrecht den Parteien viele Freiheiten. Um ein nachhaltiges Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gewährleisten, sind einige wichtige Punkte zu beachten. Wir unterstützen Sie in der Aufsetzung eines rechtskonformen Arbeitsvertrages, der auch allfälligen Konfliktsituationen Stand halten kann.
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Mietrecht

Welche Punkte sollten im Mietvertrag geregelt werden? Wie ist bei einer Kündigung vorzugehen? Was sind meine Rechte und Pflichten als Mieter bzw. Vermieter? Dies sind nur einige von vielen möglichen Fragen, die Sie sich als Unternehmer stellen müssen. Wir beraten Sie bei Vertragsunterzeichnung oder auch im Falle einer bevorstehenden Kündigung.
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Vorsorgeauftrag

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) löste per 01.01.2013 die bisherige Vormundschaftsbehörde ab. Diese grundlegende Änderung brachte nicht nur positive Folgen mit sich und der Begriff KESB ist seither regelmässig in den Kritiken der Presse zu finden. Bei einer eintretenden Urteilsunfähigkeit dürfen Angehörige zum Teil wichtige Entscheidungen nicht mehr selbständig fällen. Ein Vorsorgeauftrag soll die Selbstbestimmung stärken und für den Ernstfall vorsorgen. Gerne informieren wir Sie über Ihre Möglichkeiten.
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Ehe- und Erbrecht

Entscheidend für die Aufteilung des ehelichen Vermögens ist der Güterstand, den die Eheleute gewählt haben. Falls Ehepaare keine Vereinbarungen für den Todesfall treffen, treten die gesetzlichen Regelungen in Kraft. Diese, als Errungenschaftsbeteiligung bezeichnete Massnahme, kann jedoch schwerwiegende finanzielle Folgen für den hinterbleibenden Partner haben. Im Ernstfall müssen Miterben ausbezahlt werden. Sobald Immobilien oder eigene Unternehmen im Spiel sind, können beim Hinterbleibenden monetäre Engpässe entstehen und das Eigentum des Unternehmens bzw. der Immobilie gefährden. Dies wird in einem Ehevertrag klar geregelt. Nach Aufsetzung des Vertrages wird dieser im Beisein beider Ehepartner und eines Notars unterschrieben.
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Testament

Im Gegensatz zum Ehevertrag muss das Testament nicht beglaubigt werden und kann von jedem höchstpersönlich verfasst werden. Zur uneingeschränkten Gültigkeit muss ein Testament von Anfang bis zum Ende von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben werden. Zu beachten gilt es, dass jeder Ehepartner ein eigenes Testament aufsetzen muss, denn gemeinsame Testamente sind in der Schweiz ungültig. Um sicher zu gehen, sollten Sie Ihr persönliches Testament von einer fachkundigen Person bestätigen lassen. Gesetzlich widersprüchliche oder zu wenig klar formulierte Teile eines Testaments können im Ernstfall vor Gericht angefochten werden.
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Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung sorgt man für Situationen vor, in denen man durch einen Unfall oder eine Krankheit nicht mehr selber entscheiden kann. Man hält im Voraus fest, welchen medizinischen Massnahmen man zustimmt und welche man ablehnt. Das erleichtert Ärztinnen und Ärzten schwierige Entscheide zu fällen und entlastet auch Angehörige.
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Notfallordner

Ein Notfallordner in Form eines umfangreichen Nachschlagewerks dient als Ort zur Ablage Ihrer wichtigsten Dokumente und Unterlagen. Mit diesem Notfallschutz helfen Sie sich bzw. Ihren Angehörigen oder anderen Personen, für den Fall, dass Sie einmal selbst nicht mehr dazu in der Lage sind, einen Überblick über wichtige Zahlen, Daten, Dokumente und Angaben zu erhalten. Dies alles zentral an einem Ort gebündelt in Form eines physischen Ordners oder digitalisiert.

Wir stehen Ihnen für ein kostenloses Erstgespräch gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns.

    Brenner Treuhand AG

    Gewerbestrasse 6
    CH-9242 Oberuzwil

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