Revision

Eine korrekt und exakt geführte Buchhaltung bildet die Basis, um Klarheit zu erlangen, wie es um ein Unternehmen wirklich steht. Die Überprüfung der Jahresrechnung macht aber nicht nur aus Unternehmersicht Sinn, sondern ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

Zur Revision verpflichtet sind grundsätzlich alle Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Genossenschaften sowie Vereine und Stiftungen.

Welche Art der Revision zum Tragen kommt, hängt von der Grösse und der wirtschaftlichen Bedeutung des Unternehmens ab. Unter bestimmten Bedingungen können lediglich Kleinstunternehmen auf die Revision verzichten (Opting-Out).

Profitieren Sie von einer effizienten Abwicklung

Als zugelassener Revisor bieten wir Ihnen eine effiziente Erledigung der eingeschränkten Revision an

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Eingeschränkte Revision

Mit der eingeschränkten Prüfung konzentrieren wir uns auf die wesentlichen Punkte. Die Prüfung beschränkt sich auf Befragungen, analytische Prüfungshandlungen und angemessene Detailprüfungen. Wir erfüllen mit einer eingeschränkt geprüften Jahresrechnung die Anforderungen gegenüber der Gesetzgebung in Form eines höchst effizienten Prüfgangs. Des Weiteren dienen eine geprüfte Bilanz und Erfolgsrechnung als Vertrauensnachweis gegenüber externen Stakeholdern wie z.B. Banken oder Darlehensgebern. Wir als Revisionsstelle verifizieren nach eingehender Untersuchung, dass sämtliche Sachverhalte korrekt dargestellt wurden und die Verwendung des Bilanzgewinnes dem Gesetzt und den Statuten entspricht.
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Gründungsprüfung

Sobald eine qualifizierte Gründung vorliegt, verlangt das Gesetz eine Prüfungsbestätigung eines zugelassenen Revisors. Eine qualifizierte Gründung kommt zur Anwendung, sobald das Kapital nicht bar via Bank liberiert, sondern mittels alternativer Einlagen in die Organisation geführt wird. Beispiele solcher Einlagen sind Sacheinlagen (z.B. Mobiliar, Wertschriften, bestehende Gesellschaften etc.) oder Sachübernahmen, Gewährung von Gründervorteilen oder Verrechnungsliberierungen. Die Quantifizierung dieser Einlagen wird durch uns überprüft und gegebenfalls verifiziert. Dabei prüfen wir den von den Gründern erstellten Gründungsbericht und bestätigen die Vollständigkeit und Richtigkeit gegenüber der Gründungsversammlung.

Kontaktieren Sie uns um eine möglichst effiziente Abwicklung der Revision zu besprechen – unverbindlich und für Sie kostenlos.

    Brenner Treuhand AG

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