Revision
Eine korrekt und exakt geführte Buchhaltung bildet die Basis, um Klarheit zu erlangen, wie es finanziell um ein Unternehmen wirklich steht. Als zugelassener Revisor bieten wir Ihnen eine effiziente Erledigung der eingeschränkten Revision an.
Profitieren Sie von einer exakt geführten Buchhaltung
Die Überprüfung der Jahresrechnung macht nicht nur aus Unternehmersicht Sinn, sondern ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Zur Revision verpflichtet sind grundsätzlich alle Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Genossenschaften sowie Vereine und Stiftungen.
Welche Art der Revision zum Tragen kommt, hängt von der Grösse und der wirtschaftlichen Bedeutung des Unternehmens ab. Unter bestimmten Bedingungen können lediglich Kleinstunternehmen auf die Revision verzichten (Opting-Out).
- Vermeiden Sie steuerliche und rechtliche Probleme
- Mehr Zeit für Ihr Kerngeschäft
- Transparenz über die finanzielle Lage Ihres Unternehmens
- Nutzen Sie unser Expertenwissen
- Volle Kostenkontorlle und Effizienz
Gesetz
Die Überprüfung der Jahresrechnung erledigen wir akribisch genau gemäss gesetzlichen Anforderungen.
Zugelassen
Als zugelassener Revisor bieten wir Ihnen eine effiziente Erledigung der eingeschränkten Revision an.
Expertenwissen
Wir übernehmen nicht nur Buchführungsaufgaben, sondern stehen auch beratend zur Seite.
Ihre Ansprechpartnerin für Revision
Sabrina Wiss
Revision ist Vertrauenssache. Setzen Sie auf die Erfahrung und Expertise von
Brenner Treuhand. Wir garantieren Ihnen eine professionelle und unabhängige
Prüfung.
Als zugelassener Revisor bieten wir Ihnen eine effiziente Erledigung der eingeschränkten Revision an
01 Eingeschränkte Revision
Mit der eingeschränkten Prüfung konzentrieren wir uns auf die wesentlichen Punkte. Die Prüfung beschränkt sich auf Befragungen, analytische Prüfungshandlungen und angemessene Detailprüfungen. Wir erfüllen mit einer eingeschränkt geprüften Jahresrechnung die Anforderungen gegenüber der Gesetzgebung in Form eines höchst effizienten Prüfgangs. Des Weiteren dienen eine geprüfte Bilanz und Erfolgsrechnung als Vertrauensnachweis gegenüber externen Stakeholdern wie z.B. Banken oder Darlehensgebern. Wir als Revisionsstelle verifizieren nach eingehender Untersuchung, dass sämtliche Sachverhalte korrekt dargestellt wurden und die Verwendung des Bilanzgewinnes dem Gesetzt und den Statuten entspricht.
02 Gründungsprüfung
Sobald eine qualifizierte Gründung vorliegt, verlangt das Gesetz eine Prüfungsbestätigung eines zugelassenen Revisors. Eine qualifizierte Gründung kommt zur Anwendung, sobald das Kapital nicht bar via Bank liberiert, sondern mittels alternativer Einlagen in die Organisation geführt wird. Beispiele solcher Einlagen sind Sacheinlagen (z.B. Mobiliar, Wertschriften, bestehende Gesellschaften etc.) oder Sachübernahmen, Gewährung von Gründervorteilen oder Verrechnungsliberierungen. Die Quantifizierung dieser Einlagen wird durch uns überprüft und gegebenfalls verifiziert. Dabei prüfen wir den von den Gründern erstellten Gründungsbericht und bestätigen die Vollständigkeit und Richtigkeit gegenüber der Gründungsversammlung.