Praxis und Steuern im Fokus: Welche Struktur bietet die besten Vorteile?

Praxis und Steuern im Fokus: Welche Struktur bietet die besten Vorteile?

 
Die Wahl der passenden Praxisform ist nicht nur eine Frage der Organisation und Haftung – sie hat auch weitreichende steuerliche Konsequenzen. Ob Einzelpraxis, Gruppenpraxis oder Kapitalgesellschaft: Jede Struktur bietet eigene Chancen und Herausforderungen. Im Folgenden werden die wichtigsten steuerlichen Unterschiede beleuchtet und praxisnah eingeordnet.

Einzel- und Gruppenpraxis – selbständige Erwerbstätigkeit

Ärztinnen und Ärzte, die ihre Praxis als Einzelpraxis oder in Form einer Gruppenpraxis  führen, gelten steuerlich als selbständig Erwerbende. Das bedeutet:

  • Einkommen und Gewinn werden direkt im privaten Steuerergebnis erfasst und unterliegen der progressiven Einkommenssteuer. Je höher der Gewinn, desto höher der Steuersatz.
  • Als Selbständigerwerbende leisten sie AHV/IV/EO-Beiträge auf dem erzielten Reingewinn. Dafür entfallen jedoch ALV-Beiträge, die bei Angestellten fällig wären.
  • Ein Vorteil ergibt sich bei der Praxisaufgabe nach dem 55. Lebensjahr: Der sogenannte privilegierte Liquidationsgewinn (nach DBG Art. 37b) wird zu einem reduzierten Satz besteuert – ein wichtiger Aspekt bei der Nachfolgeplanung. Diese reduzierte Besteuerung ist an verschiedene Bedingungen geknüpft.
  • Auch Junior-Senior-Modelle lassen sich hier gut realisieren: Der Junior kann schrittweise in die Praxis einsteigen, zunächst als angestellter Arzt oder als Mitinhaber mit anteiliger Gewinnbeteiligung.

Die selbständige Erwerbstätigkeit bietet Flexibilität, eine enge Bindung an die eigene Praxis und attraktive Steuervergünstigungen im Rahmen der Liquidation. Sie führt jedoch zu einer stärkeren Progression und limitiert die Möglichkeiten der steuerlichen Gestaltung während der aktiven Laufzeit.

Kapitalgesellschaft – die Praxis als eigenständiges Steuersubjekt

Bei einer Praxis in Form einer AG oder GmbH handelt es sich um ein eigenständiges Steuersubjekt. Die Gesellschaft entrichtet ihre eigenen Steuern auf dem Gewinn, während der Arzt als Angestellter ein Gehalt bezieht. Dieses Modell bietet eine Reihe steuerlicher und finanzieller Vorteile:

  • Trennung von Privat- und Geschäftsvermögen: Einkommen und Vermögen des Arztes sind klar vom Praxisvermögen getrennt.
  • Keine Steuerprogression auf Unternehmensebene: Die Kapitalgesellschaft unterliegt einer proportionalen Gewinnsteuer, unabhängig von der persönlichen Einkommenshöhe.
  • Gewinne können thesauriert werden – d. h. sie verbleiben in der Gesellschaft, um Investitionen, Rücklagen oder Expansion zu finanzieren. Dadurch lässt sich die Steuerbelastung gezielt steuern und auf spätere Zeitpunkte verschieben.
  • Kapitalgewinne beim Verkauf von Anteilen sind für Privatpersonen steuerfrei – ein erheblicher Vorteil bei der Nachfolge oder beim Exit.
  • Durch die Struktur der Kapitalgesellschaft lassen sich professionelle Beteiligungsmodelle (z. B. für Juniorpartner oder Mitarbeitende) einfach umsetzen, ebenso wie der Eintritt externer Investoren.

Übergabe und Bewilligung – reibungslos dank Erfahrung

Unabhängig von der gewählten Struktur bleibt ein Punkt zentral: die Praxisbewilligung und Übergabe. Gerade bei Umwandlungen oder Nachfolgelösungen kann die Bewilligungspflicht komplex sein – insbesondere bei ärztlichen Gesellschaften. Hier ist die Erfahrung entscheidend: Ein erfahrener Treuhandpartner wie Brenner Treuhand kann den Prozess begleiten, die rechtlichen und steuerlichen Fallstricke vermeiden und einen reibungslosen Übergang sicherstellen.

Die Kapitalgesellschaft bietet grösseren steuerlichen Spielraum und eine stabile Grundlage für Wachstum, Nachfolge und Investition. Sie eignet sich insbesondere für Praxen mit mehreren Partnern, komplexeren Strukturen oder Expansionsplänen.

Fazit

Die steuerliche Optimierung ist ein wesentlicher Bestandteil jeder Praxisstrategie. Während die Einzel- oder Gruppenpraxis Einfachheit und Liquidationsvorteile bietet, überzeugt die Kapitalgesellschaft durch steuerliche Flexibilität, klare Vermögenstrennung und langfristige Skalierbarkeit.

Welche Form am besten passt, hängt von den individuellen Zielen, der geplanten Entwicklung und der persönlichen Risikobereitschaft ab. Mit professioneller Beratung – etwa durch Brenner Treuhand – lassen sich die steuerlichen und rechtlichen Potenziale jeder Struktur optimal ausschöpfen.

Die Wahl der Rechtsform und die steuerliche Planung einer Praxis sind zentrale Weichenstellungen – sowohl beim Einstieg in die Selbstständigkeit als auch bei der Übergabe an eine Nachfolgegeneration.

Wir empfehlen, frühzeitig – idealerweise 5–10 Jahre vor einer Übergabe – mit der Planung zu beginnen. So lassen sich steuerliche Vorteile nutzen, rechtliche Fallstricke vermeiden und die Attraktivität für künftige Partnerinnen und Partner erhöhen.

Die Brenner Treuhand AG unterstützt Ärztinnen und Ärzte umfassend – von der Gründung über die Wahl der Rechtsform bis hin zur erfolgreichen Praxisnachfolge.

Bildquelle: © Stockfotos-MG/Adobe Stock