Young female doctor at doctor’s office. Portrait of female doc

Erfolgreiche Praxisgründung und -übergabe: Rechtsformen, steuerliche und rechtliche Aspekte

Die Gründung, Führung und Übergabe einer Arzt- oder Zahnarztpraxis ist ein komplexer Prozess, der finanzielle, steuerliche, aber auch rechtliche Fragestellungen mit sich bringt. Eine sorgfältige Planung ist daher unerlässlich – sei es beim Start in die Selbständigkeit oder bei der späteren Nachfolgeregelung. In diesem Beitrag beleuchten wir die wichtigsten Punkte rund um Rechtsformen, Praxismodelle sowie steuerliche Aspekte bei der Praxisnachfolge.

Rechtsformen im Überblick

Die Wahl der passenden Rechtsform ist in jeder Phase eines Unternehmens von zentraler Bedeutung – sei es bei der Gründung, im laufenden Betrieb oder im Rahmen einer Nachfolgeregelung. Sie hat entscheidenden Einfluss auf Haftungsfragen, die steuerliche Behandlung, Finanzierungsmöglichkeiten und die Planung der Unternehmensnachfolge.

Das Einzelunternehmen zeichnet sich durch eine einfache Gründung und geringe administrative Hürden aus. Ein Nachteil besteht jedoch in der unbeschränkten Haftung mit dem Privatvermögen sowie in der Besteuerung auf privater Ebene. Bei einer Nachfolgeregelung ist ein Verkauf der gesamten Firma nicht möglich; es können lediglich einzelne Vermögenswerte im Rahmen eines sogenannten Asset-Deals übertragen werden. Dabei fallen steuerpflichtige Liquidationsgewinne an. Unter bestimmten Voraussetzungen – etwa ab dem Alter von 55 Jahren oder bei der Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit – ist jedoch eine privilegierte Besteuerung möglich.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) bietet den Vorteil einer beschränkten Haftung und einer klaren Struktur. Sie ist insbesondere bei Einzelpraxen, kleineren Gruppenpraxen oder für den Einstieg von Juniorpartnern beliebt. Im Rahmen einer Nachfolgeregelung erfolgt die Übertragung der Stammanteile über einen sogenannten Share-Deal. Für den Verkäufer ist dieser Vorgang steuerfrei, sofern die Anteile im Privatvermögen gehalten wurden.

Die Aktiengesellschaft (AG) eignet sich sowohl für Einzelpraxen als auch für kleinere und grössere Praxen oder Zusammenschlüsse. Sie ermöglicht eine klare Trennung zwischen Eigentum und Geschäftsführung und erleichtert dadurch die Regelung der Unternehmensnachfolge. Diese erfolgt üblicherweise über den Verkauf der Aktien (Share-Deal). Auch hier resultiert für die Anteilseigner im Privatvermögen ein steuerfreier Kapitalgewinn.

Erfahrungen und Stolpersteine in der Praxisnachfolge

Trotz guter Absichten scheitern viele Praxisübergaben daran, dass wichtige Punkte zu spät oder gar nicht bedacht werden. Nachfolgend sind typische Herausforderungen aufgelistet:

Zu späte Planung: Wer erst ein bis zwei Jahre vor der geplanten Übergabe beginnt, hat oft keine Zeit mehr, steuerliche Optimierungen oder eine saubere Nachfolgeregelung umzusetzen. Empfohlen wird ein Vorlauf von mindestens 5 Jahren.

Unklare Vertragsgestaltung: Unpräzise oder unvollständige Kauf- bzw. Übergabeverträge führen später häufig zu Konflikten – etwa bei der Bewertung des Goodwills oder der Übernahme von Personal, Vorräten und Mietverträgen.

Unpassende Rechtsform: Eine nicht passende Rechtsform erschwert die Übergabe. Wer beispielsweise weiterhin ein Einzelunternehmen betreibt, riskiert hohe Steuerbelastungen, anstatt durch eine frühzeitige Umwandlung in eine GmbH oder AG steuerliche Vorteile zu nutzen.

Optimierung der Praxisbilanz: Wird eine Praxisübergabe frühzeitig in die Wege geleitet, so können nicht betriebsnotwendige Mittel frühzeitig und steueroptimiert aus der Gesellschaft entnommen werden.

Vernachlässigung der Vorsorge: Viele Ärztinnen und Ärzte stimmen ihre private Alters- und Pensionskassenplanung nicht mit der Praxisübergabe ab und verschenken dadurch Steuervorteile.

Fehlende Kommunikation: Wird das Team nicht frühzeitig einbezogen oder die Patienten nicht informiert, kann dies Vertrauen und Kontinuität gefährden.

Wer diese Stolperfallen kennt und vermeidet, legt den Grundstein für eine reibungslose Übergabe und eine nachhaltige Zukunft der Praxis.

Fazit

Die Wahl der Rechtsform und die steuerliche Planung einer Praxis sind zentrale Weichenstellungen in allen Phasen.
Wir empfehlen, frühzeitig – idealerweise 5–10 Jahre vor einer Übergabe – mit der Planung zu beginnen. So lassen sich steuerliche Vorteile nutzen, rechtliche Fallstricke vermeiden und die Attraktivität für künftige Partnerinnen und Partner erhöhen. Sichern sie sich unsere Checkliste über unser Kontaktformular mit dem Vermerk «Checkliste».

Die Brenner Treuhand AG unterstützt Ärztinnen und Ärzte umfassend – von der Gründung über die Wahl der Rechtsform bis hin zur erfolgreichen Praxisnachfolge.

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